Einige Länder haben Datenmaterial (Daten-CD) schon gekauft, um Steuersünder zu finden. Außerdem werden die deutschen Behörden künftig mehr Amtshilfe aus dem Ausland erhalten. Jetzt beginnt der Wettlauf, noch vor einer Entdeckung durch die Behörden mit einer wirksamen Selbstanzeige einer Bestrafung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen. Die Steuern, die in der Vergangenheit entstanden sind und erst nach der Selbstanzeige festgesetzt werden, müssen allerdings mit Zinsen nachgezahlt werden.

Einige Länder haben Datenmaterial (Daten-CD) schon gekauft, um Steuersünder zu finden. Außerdem werden die deutschen Behörden künftig mehr Amtshilfe aus dem Ausland erhalten. Jetzt beginnt der Wettlauf, noch vor einer Entdeckung durch die Behörden mit einer wirksamen Selbstanzeige einer Bestrafung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen. Die Steuern, die in der Vergangenheit entstanden sind und erst nach der Selbstanzeige festgesetzt werden, müssen allerdings mit Zinsen nachgezahlt werden.

Mit Urteil vom 11.11.2009, Az. XII ZR 210/05 (abgedruckt u.a. in ErbR, 2010, S. 88 ff.), hat der BGH seine Rechtsprechung geändert und entschieden, dass Erben ein Mietverhältnis über eine zum Nachlass gehörende Sache wirksam mit Stimmenmehrheit kündigen können, wenn sich die Kündigung als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung darstellt. 

Mit Urteil vom 11.11.2009, Az. XII ZR 210/05 (abgedruckt u.a. in ErbR, 2010, S. 88 ff.), hat der BGH seine Rechtsprechung geändert und entschieden, dass Erben ein Mietverhältnis über eine zum Nachlass gehörende Sache wirksam mit Stimmenmehrheit kündigen können, wenn sich die Kündigung als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung darstellt.