Am 1. Januar 2011 ist die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft getreten. Geändert hat sich der Selbstbehalt: Der notwendige Eigenbedarf wird für Erwerbstätige, die für minderjährige Kinder oder privilegierte Volljährige unterhaltspflichtig sind, von 900 Euro auf 950 Euro erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete bleibt es bei dem bisherigen Betrag von 770 Euro. 

Am 1. Januar 2011 ist die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft getreten. Geändert hat sich der Selbstbehalt: Der notwendige Eigenbedarf wird für Erwerbstätige, die für minderjährige Kinder oder privilegierte Volljährige unterhaltspflichtig sind, von 900 Euro auf 950 Euro erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete bleibt es bei dem bisherigen Betrag von 770 Euro.