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Nach vorübergehender Aussetzung der Anteilsrücknahme bleibt der Immobilienfonds CS Euroreal (WKN: 980500; ISIN: DE0009805002) nunmehr endgültig geschlossen und wird bis zum 30.04.2017 (!) liquidiert. Das hat am 21.05.2012 die Fondsgesellschaft Credit Suisse Asset Management Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH bekannt gegeben. Zu den Hintergründen: Immobilien können nicht jederzeit kurzfristig veräußert werden. Dies kann zur Folge haben, dass bei einer hohen Anzahl an Anlegern, die gleichzeitig Anteile an einem offenen Immobilienfonds zurückgeben möchten, eine Aussetzung der Anteilscheinrücknahme angeordnet wird, um ausreichend Liquidität zu schaffen. In letzter Konsequenz kann es – wie nunmehr auch im Falle des des Fonds CS Euroreal – zu einer geordneten Auflösung des Sondervermögens mit der Veräußerung aller Vermögenswerte und der Auszahlung aller Anleger auf Grundlage der erzielte Erlöse kommen. Ersatzansprüche gegen die beratende Bank kommen hierbei in Betracht, wenn der Anleger über das Risiko eines Kapitalverlusts im Zusammenhang mit der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen nicht informiert wurde. Dies hat auch bereits das Landgericht Frankfurt (Urt. v. 23.03.2012 – 2-19 O 334/11) entschieden und zur Begründung ausgeführt, dass eine Aufklärung über dieses, der Anlageform grundsätzlich innewohnende Risiko nicht deshalb entbehrlich sei, weil die Aussetzung der Anteilsrücknahme dem Schutz der einzelnen Anleger dienen kann, um in deren Interesse zu verhindern, dass das Fondsmanagement Fondsvermögen unter Zeitdruck und damit gegebenenfalls zu einem niedrigerem Preis veräußern müsse. Eine Haftung der beratenden Bank kommt insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt verschwiegener Rückvergütungen (Vermittlungsprovisionen) in Betracht. Dem einschlägigen Fondsprospekt ist zu entnehmen, dass für den Erwerb der Fondsanteile ein Ausgabeaufschlag von 5 % an die Fondsgesellschaft Credit Suisse zu entrichten war, wobei dieser nicht bei der Fondsgesellschaft verblieb, sondern hieraus auch „der Vertrieb der Fondsanteile finanziert wurde. Entscheiden ist daher, ob das Prospekt rechtzeitig ausgehändigt wurde oder ein Hinweis auf Vermittlungsprovisionen im Beratungsgespräch erfolgte.

Nach vorübergehender Aussetzung der Anteilsrücknahme bleibt der Immobilienfonds CS Euroreal (WKN: 980500; ISIN: DE0009805002) nunmehr endgültig geschlossen und wird bis zum 30.04.2017 (!) liquidiert. Das hat am 21.05.2012 die Fondsgesellschaft Credit Suisse Asset Management Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH bekannt gegeben. Zu den Hintergründen: Immobilien können nicht jederzeit kurzfristig veräußert werden. Dies kann zur Folge haben, dass bei einer hohen Anzahl an Anlegern, die gleichzeitig Anteile an einem offenen Immobilienfonds zurückgeben möchten, eine Aussetzung der Anteilscheinrücknahme angeordnet wird, um ausreichend Liquidität zu schaffen. In letzter Konsequenz kann es – wie nunmehr auch im Falle des des Fonds CS Euroreal – zu einer geordneten Auflösung des Sondervermögens mit der Veräußerung aller Vermögenswerte und der Auszahlung aller Anleger auf Grundlage der erzielte Erlöse kommen. Ersatzansprüche gegen die beratende Bank kommen hierbei in Betracht, wenn der Anleger über das Risiko eines Kapitalverlusts im Zusammenhang mit der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen nicht informiert wurde. Dies hat auch bereits das Landgericht Frankfurt (Urt. v. 23.03.2012 – 2-19 O 334/11) entschieden und zur Begründung ausgeführt, dass eine Aufklärung über dieses, der Anlageform grundsätzlich innewohnende Risiko nicht deshalb entbehrlich sei, weil die Aussetzung der Anteilsrücknahme dem Schutz der einzelnen Anleger dienen kann, um in deren Interesse zu verhindern, dass das Fondsmanagement Fondsvermögen unter Zeitdruck und damit gegebenenfalls zu einem niedrigerem Preis veräußern müsse. Eine Haftung der beratenden Bank kommt insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt verschwiegener Rückvergütungen (Vermittlungsprovisionen) in Betracht. Dem einschlägigen Fondsprospekt ist zu entnehmen, dass für den Erwerb der Fondsanteile ein Ausgabeaufschlag von 5 % an die Fondsgesellschaft Credit Suisse zu entrichten war, wobei dieser nicht bei der Fondsgesellschaft verblieb, sondern hieraus auch „der Vertrieb der Fondsanteile finanziert wurde. Entscheiden ist daher, ob das Prospekt rechtzeitig ausgehändigt wurde oder ein Hinweis auf Vermittlungsprovisionen im Beratungsgespräch erfolgte.